Shotokan Karate Academy Berlin
 

Hygienekonzept

Shotokan Karate Academy Berlin e.V.                      

24. April 2022

Hygienekonzept des Vereins Shotokan Karate Academy Berlin e. V. (SKA) zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Inkrafttreten der Basisschutzmaßnahmenverordnung ab Freitag, 01.04.2022

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung trat zum 31.03.2022 außer Kraft und wird zum 01.04.2022 durch die Basisschutzmaßnahmenverordnung ersetzt.

Gemäß dieser Verordnung gibt es keinerlei Einschränkungen mehr für den Sport im Freien und in gedeckten Sportanlagen. Dies gilt sowohl für den normalen Trainingsbetrieb als auch für Veranstaltungen. Selbstverständlich steht es jedem Nutzenden frei, eigenständig Schutzmaßnahmen für seine Nutzungszeiten beizubehalten. Es wird an alle Sporttreibenden appelliert, ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen freiwillig aufrecht zu erhalten. Allgemein gilt, dass Personen, die Erkältungs- oder die typischen Covid-19-Symptome vorweisen (Husten, Fieber, Atemnot, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns), dürfen am Training nicht teilnehmen.

 Der Vorstand

 
 
 
 
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